© H. G. Esch

Preisträger Architekturpreis Münster – Münsterland 2014

Studentenwohnanlage Boeselagerstraße, Münster

Münster

© H. G. Esch

Studentenwohnanlage Boeselagerstraße, Münster

Münster
Projekt
Studentenwohnanlage Boeselagerstraße, Münster
Architekt
Kresings GmbH
Bauherr
Studentenwerk Münster

Preisträger

Architekturpreis Münster – Münsterland 2014 – Anerkennungen

Juryurteil:
Die neue Studentenwohnanlage in der Nähe des Münsteraner Aasees bietet 535 Bewohnern auf einer Wohnfläche von 18.000 m2 eine temporäre Heimat. Die Wohneinheiten an der Boeselagerstraße verteilen sich auf vier gleichgestaltete, polygonale geformte Baublöcke, die sich allein durch ihre jeweils tomatenrote, Yves-Klein-blaue, grasgrüne und sonnengelbe Farbfassung voneinander unterscheiden. Die puzzleartig versetzten Baublöcke bilden stadtanaloge Straßen, Plätze und Innenhöfe mit teilweise surrealistischer Tiefenwirkung aus. Die Baublöcke setzen sich jeweils aus vier Haupthäusern und vier Hinterhäusern zusammen. Die Grenzen zwischen öffentlichen und privaten Zonen sind eindeutig ausgewiesen und für Jedermann ablesbar. Das gesamte Quartier ist im Passivhausstandard errichtet.

Die Größen der flexiblen Wohngrundrisse bewegen sich zwischen 25 und 180 m2 und sind davon abhängig, ob man sich für die 1-, 2- oder 3-Zimmerwohnung entscheidet. Darüber hinaus gibt es aber auch WG-ähnliche Gruppenwohnungen mit einem großen Gemeinschaftsraum, an den jeweils 5 Einzelapartments angeschlossen sind, die über eigene Mini-Küchen und Nasszellen verfügen. Studenten, Familien und Ältere können hier nebeneinander wohnen, Barrierefreiheit inbegriffen. Eine Kneipe, ein Kiosk, eine Kita ein Waschsalon und die über das Areal verteilten Gemeinschaftsräume dienen dazu , das Wohnumfeld aufzuwerten.

Das vorbildliche Angebot an unterschiedlichen Wohnqualitäten und nicht die ins Auge springenden Farbfassungen waren es denn auch, welches die Jury dazu bewogen haben, den Architekten Rainer Maria Kresing sowie den Bauherrn in Gestalt des Studentenwerks Münster mit einer Anerkennung auszuzeichnen.